Die Inquisition der Alleinseligmachenden Heiligen Borons-Staatskirche

Der wichtigste Machtfaktor der Boronskirche ist nach wie vor die Heilige Inquisition. In den bewährten Händen des obersten Glaubenswächters Boronîan V. Pâestumai sorgt sie für die Einhaltung der engen Grenzen, die die religiöse Toleranz den anderen Kulten in Kemi steckt. Wie im Verhör zu verfahren ist, beschreibt das "De inquisitione haereticorum".

De inquisitione haereticorum.

Dieses Manuskript der Heiligen Inquisition ist ein Studien- und Nachschlagwerk. Es dient als Richtlinie der Befragung, um künftigen Kollegen und Kolleginnen die Arbeit zu erleichtern. Wir gehen in diesem Dokument von einem Delinquenten aus, welcher vorgibt, der kem'schen Rabenkirche anzugehören. Sollte der zu verhörende Delinquent bekennen, sich im tolerierten Irrtum zu befinden, so ist ihm in Fragen und Eiden sein falscher, aber geduldeter Glaube zugrundezulegen.

Brüder und Schwestern, vergeßt nie: Als Richter beschützt der Inquisitor den Glauben und rächt Boron, den Herrn, für das durch die Häresie ihm zugefügte Unrecht auf Deren. Doch seid ihr nicht nur Richter, ihr seid auch Beichtvater, bemüht um die Rettung der unglücklichen Seelen, derer die der Irrtum ins Verderben zu ziehen droht. In dieser Doppelfunktion handelt ihr mit einer Amtsgewalt, die weitaus höher ist als die eines weltlichen Richters. Seid euch eurer Aufgabe immer bewußt, und seid euch auch eurer Funktion immer bewußt. Erfüllt eure heilige Mission, auf daß das Finstere auf Deren vernichtet wird. (Boronîan V. Pâestumai, Großinquisitor, im Jahre des Herrn 29 S.G.)

Kapitel I: Regeln für das Verhör.

Wenn jemand von sich aus kommt oder auch, weil er vorgeladen oder gerufen wurde, da er angeblich verdächtigt, genannt, verleumdet oder sogar angeklagt des Verbrechens der Ketzerei oder der Aufnahme von Ketzern oder wegen irgendwelcher anderen Delikte, welche die Aufgabe der Heiligen Inquisition betreffen, so soll er schwören bei Boron, dem Herrn, als Zeugen, daß er die volle und reine Wahrheit sagt über den Tatbestand der Ketzerei und die Dinge, die damit zusammenhängen oder sich auf die Aufgaben der Hl. Inquisition beziehen, unter allen Umständen ebenso zur eigenen Person wie über seine Häresiarchen sowie über die anderen lebenden und toten Personen. Wenn der Schwur geleistet und akzeptiert wurde, soll er verhört und ermahnt werden, von sich aus die ganze Wahrheit zu sagen, die er über den Tatbestand der Ketzerei wisse oder gewußt beziehungsweise gehört habe. Wenn er aber um Zeit oder eine Denkpause bittet, um erst nach reiflicher Überlegung zu antworten, so kann man es ihm wohl erlauben, falls es dem Inquisitor nützlich erscheint, besonders wenn deutlich ist, daß er in guter Absicht und nicht aus List darum bittet; andernfalls ist er verpflichtet, auf eine Frage zu seiner Tat ohne Verzögerung zu antworten.

Kapitel II: Formular eines Protokolls.

Danach soll durch einem Schreiber der Kirche der Tag dieser Befragung aufgeschrieben werden, nämlich so: Im Jahre (nun das Jahr, in dem die Befragung stattfand bzw. -findet), am (nun der Tag und der Mond, in dem die Befragung stattfand bzw. -findet) kam... (der Name des Befragten) aus dem Dorfe oder der Stadt (hier soll der Schreiber den Namen der Stadt oder des Dorfes aus dem der Befragte stammt eintragen) freiwillig oder weil er vorgeladen oder gerufen wurde. Er wurde befragt, verhört und gegebenenfalls untersucht in Anwesenheit des frommen Mannes... (Name des Inquisitors, der die Befragung leitete bzw. leitet). Der Befragte schwor bei Boron, dem Herrn, als Zeugen, die volle und reine Wahrheit zu sagen über den Tatbestand oder den Vorwurf der Ketzerei und die Dinge, die damit zusammenhängen, ebenso zur eigenen Person wie auch über die Häresiarchen sowie die anderen lebenden und toten Personen, sowie den anderen Aufgaben, die sich auf das Aufgabengebiet der Hl. Inquisition beziehen. Er sagte als Zeuge aus und gestand... etc. Dies muß aufgeschrieben werden, denn wenn jemand offen und unmißverständlich gegen den Glauben des Herrn Boron sowie die Alleinseligmachenden Heilige Boron-Staatskirche und ihre Diener, allen voran gegen die Heilige Nisut, die Heilige Eminenz, Seine erhabene Hochwürden, den Tsah'desch'Ram sowie den Erhabene Abt, Kuriensprecher der Alleinseligmachenden heilige Boron-Staatskirche oder gegen den Glauben redet, würde ein solcher Ketzer leicht durch gläubige Gelehrte der Kirche überführt werden.

Kapitel III: Unterschiedliche Methoden.

Man muß auch auf Folgendes achten: Wie es nicht für alle Krankheiten dieselbe Medizin gibt, sondern vielmehr für die einzelnen Siechtümer einzelne Heilmittel, so ist auch nicht für alle Ketzer der verschiedenen Sekten oder Paktierer oder Buhler etc. ein und dieselbe Methode der Befragung, Untersuchung und Prüfung anzuwenden, sondern für einzelne ebenso wie bei mehreren ist eine einzige, spezielle anzuwenden. Deshalb soll der Inquisitor - wie ein kluger Medikus - gegen Personen, die er verhört oder mit denen er eine Untersuchung durchführt, ihr Wesen, ihre Situation, ihre Krankheit und die örtlichen Umstände überdenkend, bei der Untersuchung und Überprüfung dieser Aspekte vorsichtig vorgehen und nicht allen Personen in ähnlicher Form oder in derselben Reihenfolge alle folgenden Fragen stellen oder ihnen etwas einschärfen. Und bei manchen soll er auch nicht mit demselben oder ebenso vielem zufrieden sein, sondern schlaue Ketzer, Paktierer, Buhler etc. mit dem Zügel der Unterscheidung an der Nase herumführen, damit durch die Gnade des Herrn und mit seiner helfenden Hand die sich windende Schlange aus dem Dornbusch und dem höllischen Abgrund ihrer Irrlehren herausgezogen wird.
Diesbezüglich kann nämlich keine unfehlbare Regel aufgeschrieben werden, damit nicht womöglich die Söhne der Finsternis, wenn sie die allgemein übliche Methode als die einzige längere Zeit vorhersehen, dieser leichter entgehen oder auch Vorkehrungen treffen.
Ein weiser Inquisitor soll also darauf bedacht sein, daß er seinen Vorteil zieht aus den Antworten derer, die er befragt oder untersucht, sowie aus den Zeugenaussagen der Ankläger, aus dem, was ihm die Erfahrung lehrte und aus dem Scharfsinn des eigenen Verstandes.

Kapitel IIIb: Interrogatorium.

Ein Auszug aus dem Fragekatalog des Inquisitors.

I. Wo bist du geboren?
II. Wer ist dein Vater? Wer deine Mutter?
III. Waren sie als Häretiker oder Irrgläubige bekannt?
IV. Sind sie schon gestorben?
V. Wo sind sie begraben?
VI. Wer hat dich in Versuchung geführt?
VII. Was hat er dir gesagt?
VIII. Wo hast du zu erstenmal Kontakt mit den Ketzern/Buhlern/ Paktierer gehabt?
IX. Wie lang ist es her, daß du zu ersten Mal Kontakt hattest?
X. Wo, wann und wie oft hattest du in der Zwischenzeit Kontakt?
XI. Wo und wann hattest du zuletzt Kontakt mit ihnen?
XII. Was für eine Meinung hast du über sie gehabt?
XIII. Hast du geglaubt, es seien gute und heilige Menschen?
XIV. Hast du geglaubt, daß sie die Vollmacht von Boron dem Herrn besitzen, sein Wort zu verkünden?
XV. Hast du geglaubt, daß sie Diener der Alleinseligmachenden Boron- Staatskirche sind, damit sie auf diese Art eine Messe Feiern?
XVI. Hast du die Bußwerke, die sie dir auferlegten, nach besten Kräften verrichtet?
XVII. Wie oft hast du ihre Predigten gehört?
XVIII. Wie oft ihren "Gottesdienste" beigewohnt?
XIX. Wie oft hast du sie besucht, mit ihnen gegessen und sie begleitet?
XX. Wieviel Geld hast du ihnen gegeben?
XXI. Hast du für die Seele der Verstorbenen gebetet?
XXII. Bist du aus eigenem Antrieb zu ihnen gegangen?
XXIII. Gestehst du, daß du ein Ketzer/ Paktierer/ Buhler etc. bist?
XXIV. Bist du gewillt, aus reinem Herzen und mit ungeheucheltem Glauben zur Alleinseligmachenden heiligen Boron-Staatskirche zurückzukehren?
XXV. Bist du gewillt, dieses selbst zu schwören?
XXVI. Bist du gewillt, dich öffentlicher und geheimer Buße zu unterziehen?
XXVII. Bist du gewillt, dich für den Fall, daß du rückfällig werden solltest, zu verpflichten, die Läuterung des Feuers auf dich zu nehmen?
XXVIII. Bist du gewillt, dich dazu zu verpflichten, weil dir deine Buße nichts nützen wird, falls du in deiner Befragung wissentlich die Unwahrheit gesagt hast?
XXIX. Bist du gewillt zu versprechen, daß du dich wegen dieser Sache an niemanden rächen wirst?
XXX. Bist du gewillt, den Glauben an Boron den Herrn in seiner reinsten Form, unversehrt zu bewahren?

Kapitel IV: Rhetorische Strategien.

Ketzer, Buhler, Paktierer etc. sind nicht auf den Mund gefallen und geben in der Befragung Antworten die geeignet sind, einen unerfahrenen Inquisitor in die Irre zu führen. Hier eine handfeste Gegenstrategie anhand eines Beispiels:

Wenn ein Ketzer zum ersten Mal zum Verhör vorgeführt wird, so nimmt er eine zuversichtliche Miene an, als ob er sicher sei im Gefühl seiner Unschuld. Ich frage ihn, warum er vor mich gebracht sei. Lächelnd und artig erwidert er: " Herr, es würde mich freuen, von euch den Grund zu erfahren."

  • Ich: "Ihr seid angeklagt, der Ketzerei und anders zu glauben und zu lehren als die Alleinseligmachenden Boron-Staatskirche."
  • Angeklagter (indem er seine Augen zum Himmel erhebt und eine Miene gläubiger Frömmigkeit annimmt): "O, Herr Boron, du weißt, daß ich dessen unschuldig bin und daß ich niemals irgendeinen anderen Glauben bekannt habe als den des Wahren Glaubens."
  • Ich: " Ihr nennt euren Glauben den Wahren, weil ihr unseren für falsch und ketzerisch anseht; aber ich frage Euch, ob Ihr jemals einen anderen Glauben für ebenso wahr gehalten habt als den, welchen die Alleinseligmachenden Boron-Staatskirche für wahr hält."
  • Angeklagter: "Ich glaube den Wahren Glauben, den die kem'sche Kirche glaubt und den ihr uns öffentlich lehrt."
  • Ich: " Vielleicht leben einige von eurer Sekte im Káhet. Diese nennt ihr die Kem'sche Kirche. Wenn wir predigen, so predigen wir von vielen Dingen, von denen einige uns beide gemeinsam sind, beispielsweise daß es einen obersten Gott gibt und ihr glaubt etwas von dem was wir predigen. Nichtsdestoweniger könnt Ihr ein Ketzer sein, weil ihr andere Dinge glaubt als die, welche geglaubt werden müssen."
  • Angeklagter: " Ich glaube alles, was der Wahre Glaube lehrt."
  • Ich: "Ich kenne Euch und die euren. Was die Mitglieder eurer Gemeinschaft glauben, das haltet ihr für den Wahren Glauben. Aber wir verlieren Zeit bei diesem Wortstreit. Sagt einfach: glaubt Ihr, daran, daß Boron, der Herr, der Oberste aller Götter ist?"
  • Angeklagter: " Herr, glaubt Ihr es etwa nicht?"
  • Ich: "Ich glaube es durchaus."
  • Angeklagter: "Ich glaube es ebenso."
  • Ich: "Ihr glaubt, daß ich es glaube, aber ich frage Euch nicht danach. Ich frage Euch vielmehr, ob Ihr es glaubt."
  • Angeklagter: " Wenn Ihr alle meine Worte in anderer als in klarer und einfacher Weise auslegen wollt, dann weiß ich nicht mehr, was ich sagen soll. Ich bin ein einfacher und unwissender Mann. Ich bitte Euch, mir keine Schlinge aus meinen eigenen Worten zu machen."
  • Ich: "Wenn ihr einfach seid, so antwortet mir einfach ohne Ausflüchte."
  • Angeklagter: "Gern."
  • Ich: "Wollt ihr also schwören, daß Ihr nie etwas gelernt habt, was dem Glauben, den wir für wahr halten, widerspricht?"
  • Angeklagter: "Wenn ich schwören muß, so schwöre ich gern."
  • Ich: " Ich fragte nicht, ob ihr schwören müßt, sondern ob ihr schwören wollt."
  • Angeklagter: "Wenn ihr mir befehlt zu schwören, so schwöre ich."
  • Ich: "Ich will Euch nicht zwingen zu schwören, weil Ihr, da Ihr Eide für ungesetzlich haltet, die unter Zwang entstehen, mir die schwarze Katze zuschieben würdet. Doch wenn Ihr schwören wollt, will ich Euren Eid entgegennehmen."
  • Angeklagter: "Weshalb sollte ich schwören, wenn Ihr es mir nicht befehlt?"
  • Ich: "Damit Ihr den Verdacht, ein Ketzer zu sein, von Euch abwälzt."
  • Angeklagter: "Herr, ich weiß nicht, wie ich schwören soll, wenn Ihr mich es nicht lehrt."
  • Ich: "Wenn ich zu schwören hätte, so würde ich meine Hand heben, meine Finger ausstrecken und sagen: So wahr mir Boron helfe, habe ich nie Ketzerei kennengelernt, noch etwas geglaubt, was im Widerspruch steht zum Wahren Glauben der Alleinseligmachenden Boron-Staatskirche."

Alsdann stottert er, als ob er die Formel nicht wiederholen könne, so daß kein förmlicher Eid herauskommt und man doch glaubt, er habe geschworen. Oder er verdreht die Worte so, daß er gleichfalls nur scheinbar schwört. Oder er verwandelt denn Eid in eine Gebetsformel, beispielsweise: "Herr, helfe mir, daß ich kein Ketzer bin." Gefragt ob er geschworen haben, wird er sagen: "Hörtet Ihr mich nicht schwören?" Wird er dann weiter hart gedrängt, so fängt er an, an das Mitleid des Inquisitors zu appellieren. Aber ein energischer Inquisitor darf für dies nicht empfänglich sein. Er muß vielmehr entschlossen vorgehen, bis er solche Leute entweder zum Geständnis ihres Irrtums oder zur öffentlichen Abschwörung der Ketzerei veranlaßt.

Kapitel V: Eidesformeln.

Die Eide und Schwüre sind ein unablässiges Mittel der inquisitorischen Befragung. So lasset den Verhörten stets Eide oder Schwüre tun. Denn sollte er sich versündigen gegen diese Eide und Schwüre, die gar stets beim Herrn Boron geleistet werden, so versündigt er sich somit gegen Boron höchstselbst, denn bei ihm leistete er die Eide und Schwüre. Wer die Ablegung dieser Eide und Schwüre verweigert, bekennt sich dadurch sofort als trotziger und hartnäckiger Ketzer. Doch vergeßt nie: Gar niemals sollt Ihr jemanden zwingen oder es ihm gar befehlen, einen dieser Eide und Schwüre zu leisten, es muß aus freien Stücken geschehen. Tut der Angehörte dies nicht, leistet er keinen Schwur oder Eid, so ist er bereits der Ketzerei überfuhrt.

A: Es folgt die Formel des Eides, um vor der Anhörung der Hl. Inquisition zur Aufspürung ketzerischer, buhlerischer etc. Schlechtigkeit die Wahrheit zu sagen:

Ich ...(Name des Verhörten) schwöre einen Eid dem einzig wahren Gott, dem Herrn Boron, sowie unserer Heiligen Nisut, Ihrer Heiligen Eminenz und der Alleinseligmachenden Boron-Staatskirche, vor diesen gegenwärtigen Zeugen, daß ich sagen will die reine Wahrheit aus meinem Herzen über alle Dinge, die mir wissend sind, über die ich gefragt werde, von mir selbst und anderen Leuten und will davon nicht lassen weder aus Liebe noch durch Leid, so mir Boron, der Herr, helfe, wenn ich dieses wissentlich nicht täte, so will ich verfallen sein all der Pein, die ein falscher, ungetreuer Meineidiger zu Recht leiden soll und so soll mir Boron der Herr gnädig sein, nun und an meinen letzen Zeiten."

B: Es folgt die Formel des Eides, der Reinigung im Namen der Zwölf:

Ich... (Name des Verhörten) schwöre einen Eid dem einzigen wahren Gott, dem Herrn Boron, sowie unserer Heiligen Nisut, Ihrer Heiligen Eminenz und der Alleinseligmachenden Boron-Staatskirche, vor diesen gegenwärtigen Zeugen, daß ich in allem meinem Leben keinen anderen Glauben gehabt habe noch glaube als nur den einzigen offenbaren Zwölfgötterglauben, den die heilige Zwölfgötterkirche offenbarlich predigt, glaubt und hält, und daß ich in allem meinem Leben keinen anderen Menschen gebeichtet habe als nur den offenbaren zwölfgöttergläubigen Priestern, und daß ich in allem meinem Leben keinen verdächtigen oder in schlechten Ruf stehenden Prediger zu mir gelassen habe, noch wissentlich zu ihm gegangen bin, zu hören, lehren und Worte, die da wären wider die heilige offenbare Predigt, die da offenbarlich geschieht in geweihten Tempeln der Zwölf.
Auch gelobe ich mit meinem Eid, daß ich mich an niemanden rächen will in keiner Weise, weder mit Worten noch mit Werken mit mir selber oder anderen Menschen wegen dieser Sachen, so mir Boron der Herr helfe."

Kapitel VI: Zeremonie der Lossprechung.

Zuerst sollst du mit ihm beten:
"Senkt euer Haupt im Angesicht des Herrn, Tuet Buße. Bedeckt eure Augen vor der strahlenden Allmacht des Herrn. Er bringt euch Erlösung, er bringt euch Vergessen. Kniet nieder zum Gebet. Erfleht seine Gnade für euer unwürdiges Leben. Seinen Geboten habt ihr zu folgen. Denn ER ist der Herr über eure Seelen, ER ist der Stille. ER ist der Schweigsame, ER ist der Göttervater. ER ist Boron."

Dann sollst du für ihn Beten:
"Gewähre, ich bitte dich, du, Marbo, Herrin des Erbarmens, diesem deinem Diener die würdige Frucht der Buße, auf das er wieder zurückgeführt werde in die Einheit der heiligen Boron- Staatskirche, von deren Unversehrtheit er abgewichen war."

Dann lasse ihn eine sanduhrlänge allein, mit einem Gebetbuch und einer Geißel, auf daß er von selbst Buße tut, ehe du dein Urteil über ihn sprichst.

Kapitel VII: Buße für bekehrte Ketzer etc.

Auszug:
[...] Vor allen Borongläubigen, die das vorliegende Schreiben zu Gesicht bekommen, erlegen Wir Boronîan Varzim Pâestumai, Tsah' desch Ram in Gegenwart des Zeugen Boraidan ibn Saîd, Mehib ni Tárethon, demjenigen, der sich nach seinem eigenen Geständnis, das er vor uns bei seiner Anhörung abgelegt hat, sich des Verbrechens sündhafter Ketzerei schuldig gemacht hat, wenn er freiwillig und demütig in den schoß der Alleinseligmachenden Borons- Staatskirche zurückkehrt, der Sünde der Ketzerei völlig abschwört, die Buße auf, daß er zur Sühne für sein Vergehen zwei scharlachrote Boronräder, die zwei Handbreit lang und breit, sowie zwei Finger dick zu seien haben, ständig auf seinem Obergewand trägt. Das eine vorn auf der Brust und das andere hinten auf dem Rücken. Das Gewand, an dem er die Boronräder, trägt, darf nirgendwo sonst scharlachrot sein.
Am Boronstagen und am Marbotag sowie an den Gedenk- und Feiertagen nehme er Zeit seines Lebens an den Predigen teil, sofern diese in dem Dorf, in dem er lebt, stattfinden, außer er ist daran verhindert, aber ohne daß er dabei eine Täuschung begeht.
Am 30. FBO, dem Tag des großen Schlafes, erkläre er Zeit seines Lebens in einer offenen Messe, daß er hier wegen der Sünde, die er gegen den Glauben beging, Buße tut.
Er soll auch jedes Jahr aufs neue sich aufmachen zu einer Pilgerfahrt, zu den Heiligen Stätten des Raben zur Insel Laguana und auf jeder dieser Pilgerfahrten soll er unser Schreiben vorzeigen, daß er nach unserem Willen haben und bei sich führen soll. Er ist verpflichtet, dieses Schreiben dem Geistlichen der Tempel, die er besucht, zu zeigen und über die Pilgerfahrt, falls sie auf pflichtgemäße Art und Weise durchgeführt wurde, eine schriftliche Bestätigung desselben Geistlichen uns als Beweis zu bringen. [...]"

Kapitel VIII: Verurteilung eines der Ketzerei, Paktiererei, Buhlerei etc. Überführten.

Auszug aus einer Verurteilung eines der Ketzerei überführten:
[...] Wir, die oben erwähnten Inquisitoren, haben die Schuld und die Vergehen des Genannten aufmerksam angehört und besonders auch die Umstände, die uns in besonderer Art und Weise dazu bewegen müssen - sei es durch Bestrafung, sei es durch Vergebung - die Sünde der Ketzerei aus dem Lande zu vertilgen und den Glauben neu einzupflanzen.
Wir verurteilen in Verbindung mit den ehrwürdigen Geistlichen, die uns beraten und unterstützt haben, den oben Genannten, weil er an ketzerische Lehren glaubte und überführt ist, daß er jetzt noch daran glaubt, da er, obwohl er verhört und überfuhrt wurde beziehungsweise gestanden hat, es ablehnt, sich zu bekehren und den Geboten der Kirche absoluten Gehorsam zu leisten, Kraft des endgültigen Urteils als Ketzer. Wir überlassen ihn von nun an der Obersten Gerichtsbarkeit und verurteilen ihn so als Ketzer wie wir alle, die ihn in Zukunft wissentlich aufnehmen oder schützen oder ihm Rat, Hilfe oder Unterstützung gewähren, so wie wir alle, die Ketzer unterstützen, aufnehmen und schützen, Kraft der Autorität, die wir besitzen, verurteilen... [...]

Kapitel IX: Verurteilung von Personen, die als Ketzer, Paktierer, Buhler etc. gestorben sind

Auszug:
[...] Wir Inquisitoren haben die Schuld und die Vergehen der oben genannten Person gesehen und sorgfältig und aufmerksam geprüft. Nach der Begutachtung seiner Verteidigung und der Umstände, die bei den Personen und Aussagen der Zeugen sowie den anderen Aspekten gründlich durchdacht werden mußten, verkünden wir das unwiderrufliche Urteil, daß ebendieser als Ketzer gestorben ist und wir verurteilen ihn selbst und das Andenken an ihn mit der gleichen Strenge. Wir beschließen, daß seine Gebeine, wenn man sie von anderen unterscheiden kann und nur dann, verbrannt werden zur Sühne für ein so unsagbares Verbrechen... [...]

Kapitel X: Maßnahmen zur Aufspürung von Ketzern (Auszug)

  • Die Inquisitionsräte haben die Vollmacht, bei Verdacht, Häuser, unterirdische Kammern, Ausbauten an Häusern und anderer Schlupfwinkel in Begleitung der zuständigen Komturen eigenständig und zu jeder zeit zu inspizieren. Haben sie einige Ketzer oder Gönner und Beschützer von Ketzern entdeckt, so muß der Hort der Ketzerei umgehend zerstört werden. Des weiteren müssen sie die Ketzer, Gönner, Beschützer von Ketzern etc. unter Ergreifung von Vorsichtsmaßregeln, beim Mehib schleunigst anzeigen, damit sie gebührend bestraft werden.
  • Kein Verwalter darf in seinem Land einen Ketzer, Paktierer, Buhler, etc. dulden. Die Herren und Herrinnen der verschiedenen Distrikte sollen in Villen, Häusern und Wäldern den Ketzern, Paktierern, Buhlern etc. fleißig nachforschen lassen und ihre Schlupfwinkel zerstören.
  • Wer künftig noch auf seinem Gebiet einen Ketzer, Paktierer, Buhler etc. weilen läßt, sei es gegen Geld oder aus sonst einem Grunde, der verliert, falls er geständig oder überführt ist, dies Besitztum auf immer und er sei der Heiligen Inquisition übergeben, damit sie über ihn Richte. Aber auch derjenige unterliegt den gesetzlichen Strafen, dessen Gebiet zwar nicht mit seinem Wissen, doch aber durch seine Nachlässigkeit häufiger Aufenthaltsort von Ketzern, Paktieren, Buhlern etc.geworden ist.
  • Das Haus, in welchem man einen Ketzer, Paktierer, Buhler etc. findet, muß niedergerissen, der Ort oder Boden sowie seine sämtlichen Besitztümer konfisziert werden.
  • Inquisitionsrat oder Priester der an einem verdächtigen Orte wohnt und in Nachforschungen gegen die Ketzer, Paktierer, Buhler, etc. nicht fleißig ist, verliert sein Amt und darf weder da noch anderwärts mehr eingesetzt werden.
  • Damit aber nicht Unschuldige gestraft und niemand verleumderisch der Ketzerei, Paktiererei, Buhlerei, etc. bezichtigt werde, darf niemand gestraft werden, ehe er nicht vom Mehib oder einer anderen bevollmächtigten kirchlichen Person, zu einem Ketzer, Buhler, Paktierer erklärt worden ist.
  • Kein Sah, Ser, Akîb, Hátya oder sonstiger Herr darf einem Ketzer oder Häretiker eine Verwalterstelle übertragen, auch keinem der wegen Ketzerei Diffamierten oder Verdächtigten in seinen Diensten oder in seinem Rat behalten.

Kapitel XI: Rituale und Liturgien

Neben den herkömmlichen Ritualen und Liturgien sollen Inquisitoren noch zusätzlich in folgenden Ritualen unterrichtet werden, welche nur Ordentlichen Inquisitoren und Inquisitionsräten zugänglich gemacht werden sollen, auf daß sie bannen die finsteren Mächte auf Deren.

Borons Bannspruch:
Der Inquisitor stellt sich der Wesenheit oder ihrem Gastkörper entgegen und spricht mit starker Stimme, während er mit der rechten Hand ein Boronsrad in der Luft zeichnet:"Im Namen des Herrn Boron, des einzig Wahren, befehle ich dir, unheiliges Gezücht, oh du Brut der Niederhöllen: Verlasse diesen rechtschaffenen Körper und fahre hinfort in die Höllen aus denen du gesandt wurdest!"

Kachas Seelenblick:
Der Inquisitor verschränkt die Hände vor seiner Brust und betet: "Weiche, du Wesen der Hölle. Deine Existenz ist ein Frevel im Angesichts des Herrn. Du magst die Menschen verwirren und unheilig täuschen, aber der Herr erleuchtet mich, um deinen Frevel wieder gutzumachen, damit nichts beschmutze das Auge Borons. Preiset dem Herrn." Der Herr wird dem Inquisitor einen kurzen Blick in die Seele seines Gegenübers gewähren, damit er erkenne, ob sein Gegenüber von einem Dämon oder Bösem Geist besessen ist.