Der Prozeß gegen
die "Rabenschwinge im Bild"

(die Dokumente befinden sich in chronolgischer Reihenfolge,
d.h. die Dokumentation beginnt mit der Klageerhebung und endet mit dem Urteil)


Klage gegen die "Rabenschwinge im Bild" erhoben

Das Krongericht des Kahet Ni Kemi
Die Kronanwältin
Merkem/Terkum - Khefu

IM NAMEN DES HEILIGEN RABENS, DER HEILIGEN NISUT DER KEMI, PERI III. SETEPEN, UND DES KÁHET NI KEMI

WIRD KLAGE ERHOBEN VOR DEM KRONGERICHT DES KAHET NI KEMI

GEGEN

die Redaktion der Gazette "Rabenschwinge im Bild"
den oder die Herausgeber/in der Gazette "Rabenschwinge im Bild"

Gegen den Schreiberling, welcher anonym oder unter falschen Namen die Artikel "Kronjustiziar sammelt dämonische Heerscharen um sich", "Hoher Adel bei grausamer Menschenjagd beobachtet", "Orgien im Regenwald - was geschah in der geheimnisvollen Hütte an der tayarreter Grenze?" verfasst hat.

Die Anklage beschuldigt die Beklagten folgendes Straftatbestandes:

Verleumdung von Adelspersonen gem. Ius Criminalis Teil II Art. 4 § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 CCC

In den o.g. öffentlich verbreiteten Artikeln der Gazette "Rabenschwinge im Bild" wurden wiederholt Herrschaften des Reiches dadurch verunglimpft, daß wider besseres Wissen unwahre, verächtlichmachende und herabwürdigende Tatsachen behauptet wurden. Die Namen der verleumdeten Herrschaften und die einzelnen Tatbestände sind so zweifelsfrei den beigefügten Artikeln zu entnehmen, so daß die Anklage auf eine Auflistung verzichtet.
Beweismittel: Die in Anlage beigefügten Ausgaben der Gazette "Rabenschwinge im Bild"

Aufgrund der wiederholten Verleumdungen ist davon auszugehen, daß durch Artikel der Gazette "Rabenschwinge im Bild" weiterhin verleumdnerische Behauptungen verbreitet werden. Die Anklage stellt deshalb Antrag auf sofortiges Untersagen der Herstellung und der Verbreitung benannter Gazette.

Weiterhin stellt die Anklage den Antrag, umgehend durch die Krongerichtsbanner des KKAB den oder die Herausgeber/in, die Redaktion und den oder die Verfasser/in der Artikel zu ermitteln und festsetzen zu lassen .

Strafmaßforderung:

Für Rabe Reich und Recht

Eillyn Ardais-Arres
Kronanwältin

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