Die Verhandlung gegen
die Dekata-Professores
Capulet und Thorfinnason
(die Dokumente befinden sich in chronolgischer Reihenfolge,
d.h. die Dokumentation beginnt mit der Klageerhebung und endet mit dem Urteil)
Der Cronanwalt des Kahet ni Kemi
Criminale Klageerhebung vor dem Crongericht des Kahét ni Kemi
Gegen folgende Subjekte:
Professora Julia Capulet
und
Professor Awe Thorfinnason,
beide Lehrkörper der Dekata
Klagevorwurf:
Wegen vorsätzlichen Entgegenhandelns gegen eine Anordnung einer Herrschaft die geeignet war, eine Gefahr abzuwenden (strafbar gem. § 7a Absatz 2, Art.4 , Teil 2 Ius Criminalis; Art.2 Absatz 1 Teil 1 Ius Criminalis in Verbindung mit dem Prolog über die Heeresschilde).
Zudem wegen Betreten der Autonomiegebiete der Catcos (strafbar gem. Art.2a, 2b, 2e Assoziationsvertrag zwischen Kemi und Yleha).
Den Angeklagten wird folgendes zur Last gelegt:
Die Professoren Julia Capulet und Awe Thorfinnason, beide Lehrkörper der Dekata, drangen unbestrittenerweise unlängst in die Autonomiegebiete der Catcos in Yleha ein.
Dieses wurde Ihnen ausdrücklich durch Ihre Hoheit Chanya Al'Mout'pekeret Al'Plâne verboten; insoweit erging eine Anordnung iSv § 7a II, S.2, Teil 2 Ius Criminalis.
Ausgesprochen wurde diese Anordnung nicht nur von der Hoheit, sondern auch von Ihrer Erlaucht Annabel Chánûr'h, Hátyát ni Yleha.
Hiermit sollte erreicht werden, daß die Catcos sich nicht bedroht fühlen durch die Verletzung Ihrer Autonomiegrenzen, und zur Abwendung weiterer Handlungen, welche die Beziehungen zwischen dem Kahét ni Kemi und den Catcos erheblich beeinträchtigen könnten.
Die Anordnung diente also zur Gefahrenabwehr.
Die beiden Subjekte verstiessen aber wissentlich gegen den Befehl der Hekátet ni Chentasû, indem sie auf eigene Faust, ohne Rücksprache mit der Hekatet, dem Hofmagus oder der Hátyát ni Yleha in das Gebiet der Catcos eindrangen.
Gerade dadurch ergibt sich eine äußerst gefährliche Situation, da sich die Catcos und Achaz in ihren Rechten verletzt sehen und nun ihrerseits Aggressionen gegen das Kahét ni Kemi erwägen. Die Gefahr, die durch den Befehl ihrer Hoheit vermieden werden sollte, hat sich hier gerade durch das Zuwiderhandeln der Subjekte ergeben!
Zudem befanden sich die Subjekte im Herrschaftsbereich der Hekátet ni Chentasû (§ 7a III).
Weiterhin verstiessen die Subjekte gegen den Assoziationsvertrag zwischen dem Kahét ni Kemi und Yleha, welcher die Autonomiegrenzen der Catcos explicit schützt.
Im Rückgriff auf den Prolog der Heeresschilde und unter Zugrundelegung der borongefälligen Ordnung des Kahét ni Kemi, namens die Unantastbarkeit der nisutlichen Verträge und ihrer Rechtsfolgen, sind dies besonders schwere Verbrechen.
Die Achtung des nisutlichen Willens, ausgedrückt durch die Ausarbeitung des Assoziationsvertrages zwischen dem Kahét ni Kemi und Yleha, ist höchstes Gebot für ein jeden Kemi, egal ob Lehensmann, Bürger oder Magus!
Die Nichteinhaltung derselben ist daher auch als Mißachtung des nisutlichen Willens zu deuten!
Zur Strafe:
Wegen der besonderen Schwere der hier vorgetragenen Taten verlangt die Cronanwaltschaft Einkerkerung auf Lebenszeit mit Arbeitsdienst im Bergwerke.
Beweiserbliche Dokumente:
Protokoll des 2. Hofrates zu Yleha,
Aussagen der Hekatet ni Chentasu an den Cronanwalt
Aussagen des Hofmagus Dom Aramis an den Cronanwalt
Zeugen:
Hofmagus Dom Aramis Consarrió
Hekátet Chanya Al'Mout'pekeret Al'Plâne ni Chentasû
Hátyát Annabel Chánûr'h ni Yleha
Lebenslange Einkerkerung im Bergwerk für Julia Capulet und Awe Thorfinnason!
Es war der erste Fall, dem sich die vom Cronjustitiar zu seiner Vertreterin ernannte Nesetet ni Ordoreum, Rhonda Set'chet'chá Mezkarai - widmete.
Angeklagt waren die beiden Lehrmeister der Dekata-Magierakademie zu Khefu, Julia Capulet und Awe Thorfinnason, die sich in schändlicher Weise über die bestehenden Lehensgesetze und die Regularien des Assoziationsvertrages mit Yleha hinwegsetzten und in die Autonomiegebiete der Catco eindrangen und damit eine mögliche Gefährdung für die Ruhe mit den Waldmenschen Ylehas darstellten. Mit ihrer eigenmächtigen Tat verstießen die beiden Magister nicht nur gegen die Regularien des ylehisch-kem'schen Assoziationsvertrages, sondern auch gegen von Ihrer königlichen Majestät gestützten Anordnungen der Hekatet Ni Chentasu und der Hátyát Ni Yleha. Aufgrund der besonderen Schwere der Verbrechen bestand die Cronanwaltschaft unter Kerret Ni Naareb, Neset Ni Djunizes, auf einer besonders harten Strafe: Beide Magister sollten lebenslang im Bergwerke unter Tage für ihre Verbrechen büßen!
Resolut unterhielt ihre Hochwohlgeboren Ni Ordoreum die Verhandlung. Erschienen waren neben den beiden Angeklagten und deren Fürsprecher der Cronanwalt des Kahét Ni Kemi, Kerret Ni Naareb, sowie als Zeugen Ihre Hoheit Chanya al'Mout'pekeret ni Chentasu, Exzellenz Dom Aramis Conssarrio, seines Zeichens Hofmagus der Hekatet sowie Ihre Erlaucht Hátyát Annabel Chanûr'h Ni Yleha. Rasch und zügig vernahm die Nesetet sowohl die Angeklagten, als auch die Zeugen, ließ die Cronanwaltschaft und die Verteidigung ihrerseits relevante Fragen stellen und duldete keinerlei Unruhen im Saal.
Im Plädoyer wich Cronanwalt Ni Naareb keinen Fingerbreit von seinem bisherigen Strafmaß ab und plädierte auf lebenslange Minenarbeit aufgrund der besonderen Härte der verbrechen die für die Provinz Yleha auch deutlich schlimmere Konsquenzen hätte haben können. Eine Verstimmung der Catco würde die bisherige Ruhe zerstören und die beiden Magister hätten diese Konsquenzen dann zu verantworten gehabt.
Die Verteidigung unternahm einen kläglichen Versuch, die Angeklagten zu retten und bat die Nesetet die besondere Dringlichkeit der durch die Angeklagten durchzuführenden Untersuchungen zu berücksichtigen. Ein vorheriges Einholen der benötigten Dispense hätten einen eklatanten Zeitverlust bedeutet.
Überraschend war das Urteil nicht:
"In nomine iudici, verkünde ich folgendes Urteil: Professora Julia Capulet und Professor Awe Thorfinnason, beide Lehrkörper der Dekata werden wegen vorsätzlichen Entgegenhandelns gegen eine Anordnung einer Herrschaft die geeignet war, eine Gefahr abzuwenden (strafbar gem. § 7a Absatz 2, Art.4 , Teil 2 Ius Criminalis; Art.2 Absatz 1 Teil 1 Ius Criminalis in Verbindung mit dem Prolog über die Heeresschilde) und zudem wegen Betreten der Autonomiegebiete der Catcos (strafbar gem. Art.2a, 2b, 2e Assoziationsvertrag zwischen Kemi und Yleha) zu einer Einkerkerung auf Lebenszeit mit Arbeitsdienst im Bergwerke verurteilt!" Die Nesetet setzte sich wieder.
Die Urteilsverkündung hatte die beiden Magier hart getroffen, das sah man ihnen an. Doch die Gründe für dieses Strafmaß waren ersichtlich. "Eine Anordnung von Adligen, die dazu dient, eine Gefahr für Provinz und Reich abzuwenden, ist bindend - auch für Lehrmeister der Magie." Erklärte die Vorsitzende Mezkarai. "Selbst dringende arkane oder wissenschaftliche Untersuchungen haben den Anordnungen der Hekatet und der Hátyát keinen Vorrang, im Gegenteil. Und da die möglichen Konsquenzen für die Táhátyát Yleha von großer Brisanz gewesen wären, ausgelöst durch übereifrige Magister, kommt das Gericht nicht umhin, dem Antrag der Cronanwaltschaft zu entsprechen."
Damit war das Urteil über die beiden Magier gesprochen!
Sallas R'yall, Korrespondent der RS aktuell
(NME)
Magister begnadigt
Mit der Thronbesteigung Nisut Elas wurde eine generelle Amnestie ausgesprochen. Darunter fallen auch die Professores Capulet und Thorfinnason, die wegen diverser schwerwiegender Vergehen in den Mienen von Grünbruch lebenslänglichen Arbeitsdienst zu leisten hatten. Die beiden Magister haben unterdessen wieder ihre Tätigkeit an der Dekata-Akademie aufgenommen und beweisen weiterhin Einsicht in ihre Verfehlungen.