Managarm steht Rede und Antwort

Managarm

Ein hochstehendes Amt, welches in der letzten Zeit gewissermaßen aus einem Winterschlaf heraus wieder verstärkt in die Öffentlichkeit tritt (einige sagen sogar, 'drängt'), ist das des Kronjustitiars. In Nachfolge Se. Durchlaucht Eisenfaust verlieh die hl. Nisut das oberste weltliche Richtschwert Kemi einem Adeligen, der bis dato bereits als exzentrischer KKAB - Administrator von sich reden machte: Se. Hochgeboren Managarm, Akîb von Zenach, und zugleich ein Mann von - in den Augen einiger - eher zweifelhaften magischen Provenienz.
Quo vadis, iuris - wohin geht nun das Recht im Kemi-Reich?
Gewinnt das Amt durch den Mann an Profil? Oder profiliert sich der Mann mit Hilfe des Amtes?
Fragen, zu denen unser Reporter Seine hoheitliche Ehren, den Kronjustitiar, in Khefu, dem Sitz des Krongerichtes, zu einem Glase Weins besuchte.

R.S.: Wie schön, Ew. Hoheitliche Ehren, daß Ihr Euch die Zeit zu diesem kleinen Interview genommen habt...

Se. Hoheitliche Ehren: Wie reizend von Euch, dies anzumerken.

R.S.: Ja. Nun. Also. Jaa...

Se. Hoheitliche Ehren: Ich darf davon ausgehen, daß Ihr in absehbarer Zeit Euch zur Formulierung einer Frage durchringen könnt?

R.S.: Gewiß, gewiß. Nun, Ihr seid vor kurzem vom kommissarischen zum offiziellen Kronjustitiar aufgestiegen. Nach der langen Innehabung jenes Amtes durch den Cancellarius de Cavazo hieß es allgemein, die Nisut würde künftig von Berufung eines Djunizeser in diese Stellung absehen. Weswegen glaubt Ihr, wurde bei Euch eine Ausnahme gemacht?

H.E.: Ich denke kaum, daß die Königin eine Tradition im Auge hatte, das Krongericht nicht in die Hände eines Djunizesers zu legen. Die Amtsdauer seiner Hochwohlgeboren de Cavazo stand eher im Zeichen der Schwierigkeit, die Exekutive mit der Jurisdiktion reibungslos in Verbindung zu bringen. Nach wie vor richtet sich die Beamtung zum Kronjustitiar nach der jeweiligen Befähigung. Und der Umstand, daß ich mithin das derzeit angewendete Rechtsbuch, den CCC, verfaßte, dürfte Empfehlung genug gewesen sein.

R.S.: Inwieweit ist der CCC denn eine Neuerung gegenüber der alten Rechtslage.

H.E.: Der CCC ist eine Vereinheitlichung des bisherigen, ungeordneten Rechtes, vor allem, was die einzelnen Straftatbestände anbetrifft. Das Prozeßrecht faßt die Grundgedanken des bisherigen Verfahrens zusammen, ändert sie auch soweit ab, wie es systemgerecht erscheint. Kurz gesagt, bleibt es beim bisherigen Gedanken, daß die Lehnsnehmer die Gerichtsgewalt in Händen halten, ausdrücklich ist jetzt der Instanzenzug geregelt: wer wendet sich mit was an welches Gericht.

R.S.: Auch das kanonische Recht für in den CCC eingebunden...

H.E.: Das kanonische Strafrecht, wohlverstanden. Eines der Hauptanliegen des CCC war, wie gesagt, die Vereinheitlichung. In Zusammenarbeit mit den Juristen der Borons- und Staatskirche einigte man sich auf eine gemeinsame Grundlage in Prozeß- und Strafmaßfragen; die Autorität der Inquisitionstribunale in der Kirchenjustiz bleibt gewahrt. Ich denke auch, daß es der Kirche angenehm war, die leidigen Mißverständnisse auszuräumen, etwa, was Irrlehre, was verbotene Lehre sei, vom Tisch zu haben. Ungebildete und fehlgeleitete Subjekte haben den Gerichten, mithin den Tribunalen, immer eine Art Willkür unterstellt. Dies ist nun vorbei.

R.S.: Da Ihr gerade von Willkür sprachet... Ihr steht in dem Ruf, ein Schwarzmagier seltener Güte zu sein...

H.E.: Ich bin neugierig, wie Ihr aus diesem eher unglücklichen Auftakt zu einer sinnigen Frage gelangen werdet. Meine Zugehörigkeit zum linken Pfad steht doch nicht zur Debatte!

R.S.: Nun ja - kann die Kirche überhaupt mit einem Mann dieses Rufes ordentlich zusammenarbeiten, ist hier nicht der Konflikt bereits in die Wiege gelegt?

H.E.: Krongericht und Kirchenjustiz haben bisher und werden auch künftig förderlich cooperieren.

R.S.: Denken wir an die unglückliche Affäre um die Betrügerin, die den Platz der Ersten Rabendienerin an sich riß. Ihr habt, vergleichsweise ohne zu zögern, die Reichsacht über die Person verhängt, von der Ihr doch dachtet, sie wäre die Eminenz. Ein Präzedenzfall?

H.E.: Die Sachlage ist wohl einmalig. Aber um es klar zu stellen: die Gerichte sind autonom. Die Kirche wird, wenn die Situation gegeben ist, Maßnahmen gegen Leute ergreifen, die dem kanonischen Teil des CCC zuwiderhandeln, egal, um wen es sich handelt. Und genauso wird das Krongericht (und alle weltlichen Gerichte überhaupt) die Verletzung des weltlichen CCC ahnden, ohne Ansehen der Person. Soweit könnt Ihr meinethalben die Boronya-Affäre als Präzedenzfall verstehen.

R.S.: Gegebenfalls Krongerichtsbanner gegen Laguaner?

H.E.: Mein Bester, ich fürchte, Ihr seid eine Art Schmierenkomödiant!

R.S.: Oh! Ja. Nun, zu etwas ganz anderem. In Eurer bisherigen Judikatur habt Ihr Euch als überaus sachlicher, geradezu penibler Anwender des Gesetzes dargestellt. (hastig) Das sollte ein Kompliment sein!!

H.E.: (lehnt sich wieder zurück) Wie artig, ich danke.

R.S.: Beispielsweise im Fall gegen Phellipa della Salmoranes seid Ihr weit hinter der geforderten Strafe zurückgeblieben, vor allem, da Ihr den Hochverrat ablehntet, und das, obwohl höchststehende Personen, wie Se. Durchlaucht, Repa Jandarasson und der Kanzler selbstselbstens, todeswürdige Taten angeklagt hatten.

H.E.: Der Sachverhalt gab solches nicht her.

R.S.: Fürchtet Ihr nicht persönliche Nachteile, wenn Ihr nicht die Stimmung und Wünsche der Prominentesten unserer Reiches übergeht?

H.E.: Nein.

R.S.: Also...

H.E.: Ich bin zum Ersten Richter des Reiches berufen worden. Ich fälle meine Urteile nach den Buchstaben des CCC. In diesem Rahmen bin ich unangreifbar.

R.S.: Ihr hatte früher sehr enge Beziehungen zur Staatskanzlei...

H.E.: Ich bin der Kronjustitiar. Ich habe es für angezeigt gehalten, meine Ämter im KKAB niederzulegen, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden. Die Meinung der Staatskanzlei ist ohne Belang für die Arbeit des Krongerichtes.

R.S.: Selbst, wenn die Nisut persönlich intervenierte...

H.E.: Möchtet Ihr womöglich andeutet, die König hätte Neigungen ihre Richter zu beeinflussen, das von ihr mitgebilligte Recht zu beugen?

R.S.: Kann die Königin überhaupt das Recht beugen?

H.E.: Ich bin beeindruckt. Eine solch' komplexe Frage hätte ich gar nicht an diesem Abend erwartet. Nun, man kann vertreten, die Königin habe das Recht gesetzt, sie stehe daher als Urgrund des Gesetzes über diesem, und werde daher nicht von seinen Kriterien erfaßt. Die Gegenmeinung würde lauten, die Königin habe das Recht nur ratifiziert, was kein materieller, sondern nur ein formeller Akt gewesen sie. Hierfür spräche, daß mithin die Kirche, durch die Eminenz, und die Justiz, durch die Person des Kronjustitiars, an dieser Inkraftsetzung beteiligt waren, so daß die Königin gar nicht allein verantwortlich sein könne. Ich denke, daß die Wahrheit in der Mitte liegt. Die Königin leiht dem Gesetz ihre königliche Autorität, es ist deren Ausfluß, aber kein untergeordneter. In einem Rechtsstaat ist der Herrscher dem Gesetz nicht unterworfen, aber er begibt sich freiwillig unter das Dach das Gesetzes. Daraus schließe ich in der Praxis, daß die Königin - als Königin - nicht die Gerichte zu beeinflussen wünscht, und nicht erwartet, daß die Meinung der Königin - als Person - das Gericht beeinflussen wird.

R.S.: Kann das Krongericht über die Königin oder über Mitglieder des Königshauses urteilen?

H.E.: Über die Königin als Königin nicht, über die Königin als Person schon. Die ja überzeitliche Institution der Nisut kann gar nicht punktuell strafrechtsrelevant handeln. Die Mitglieder des Königshauses sind meines Erachtens keine Institutionen, sondern Personen, wenn auch von königlichem Geblüt. Hier ist die Judikatur des Krongerichtes unschwer anzuerkennen.

R.S.: Derzeit verhandelt das Krongericht drei Fälle - den Fall Enrisco N. da Vancha, den Fall Bomil Arres, den Fall der yhleh'schen Schwarz... Finstermagierin, deren Schergen unsere geliebte Eminenz entführt hatten. Wie bewertet der Kronjustitiar jeweils die Rechtslage?

H.E.: Ich gebe grundsätzlich keine Meinung zu laufenden Fällen ab. Ich habe es als deutlichen Formfehler angesehen, daß für die Festsetzung da Vanchas schon die Fässer mit den Orden angeschlagen wurden. Jedweder Presse entgegen, ist der Angeklagte noch nicht ein Verurteilter. Bomil Arres wurde von mir als Fall angenommen, obwohl auch sehr gut die mittlere Lehnsgerichtsbarkeit dafür zuständig war, weil die Suspendierung seiner Rechte bei der Secha-Wahl im Raum stand, ich also Handlungsbedarf sah. Die Boronya-Affäre wird sowohl vom Krongericht als auch vom Inquisitionstribunal bearbeitet werden.

R.S.: In Eurem Umfeld wurde verlautet, Ihr habt Bedenken, was die kanonische Urteilsfindung in diesem Falle anbetrifft?

H.E.: Ich habe ein Umfeld? Ich bin - erstaunt. Ich nehme keinen Einfluß auf die Arbeit des Großinquisitors. Und ich kommentiere nicht Urteile des Tribunale, schon gar keine, die noch nicht gefällt worden sind; dies würde die klare Trennung der Rechtswege aufweichen. Der Katalog der weltlichen Straftaten, die der Dame zur Last gelegt werden, ist sehr umfangreich, umfangreicher als der kanonische. Die Kirche hat hier ein sehr schwieriges Stück auch dogmatischer Arbeit zu bewältigen; dies aber ist deren Angelegenheit.

R.S.: Wenn ich richtig verstehe, meint...

H.E.: Ihr versteht schon richtig.

R.S.: Ah!

H.E.: Tut Euch aber sonst keinen Zwang an. Nehmt noch etwas Obst.

R.S.: Die 'Früchte des Kronjustitiars'...

H.E.: Eure Neigung zu Treppenwitzen wird lediglich vom desolaten Zustand Eurer Haut übertroffen.

R.S.: (Rasch) Reden wir über etwas anderes als den Kronjustitiar. Ew. Hoheitliche Ehren, Hochgeboren Managarm, Ihr seid auch Akîb der Tá'akîb Zenach in Djunizes. Wie verquickt Ihr die Tätigkeit am Krongericht mit der doch auch zeitaufwendigen Verwaltung einer Baronie?

H.E.: Im bisherigen Verlaufe meiner Zenacher Amtszeit habe ich umfangreiche Neuerung der Verwaltung durchgeführt. Ich kann daher auf ausgezeichnete Mitarbeiter bauen und weiß Zenach stets in guten Händen, auch wenn ich gerade meiner krongerichtlichen Tätigkeit nachgehe. Vor allem die 'Scribatur für Staat und Wohlfahrt in Zenach' (SSWZ) ist mit umfangreichen Befugnissen, gegründet auf sorgsame Richtlinien des Akîbs, ausgestattet worden. Viele Projekte werden von ihr gehegt, erfolgreich, notabene, welche die schwierige Lage Zenachs, einer der ärmsten kem'schen Provinzen, verbessern werden.

R.S.: Auf die Gefahr hin, Euch zu nahe zu treten, Ew. Hoheitliche Ehren, Hochgeboren, Exzellenz...

H.E.: Ihr müßt mich nicht mit Titeln versehen, die ich nicht bekleide. Seid versichert, auch, wenn ihr nicht Eurer höfisches Gedächtnis nach Schmeichelwerk durchkramt - ich werde ganz objektiv verärgert sein.

R.S.: (lacht)

H.E.: (lacht nicht)

R.S.: Oh, ja, wie? Ach, nun, Ew. Hoheitliche Ehren, das berüchtigte 'Steine in den Dschungel' - Projekt...

H.E.: Nein, wie putzig, daß Ihr darauf zu sprechen kommt. Eure Korrespondentin hat damals ja nun wirklich ein trauriges journalistisches Zeugnis abgelegt. Wenngleich man dem ganzen nicht einen Hauch von Originalität absprechen kann, geht die dichterische Freiheit der Dame doch wahrlich weit am Wirklichen vorbei. Zenach verfügt mittlerweile über eine schöne Küstenstraße, und jeder der einen Blick auf Zenacher Karten werden will, mag erkennen, daß die Küste völlig waldfrei ist; ein großes Gebiet, etwa zwanzig Meilen bis ins Landesinnere, ist ebenfalls das exakte Gegenteil von Dschungel. Hier verläuft die Straße, und das kümmerliche Ginstergesträuch am Wegesrand mag man kaum als Urald bzeichnen. Weiter oben findet sich in der Tat ein streifen üppigen Waldes - ein Streifen, der viel knapper ausfällt als in anderen Provinzen - und an den sich eine riesige, bis zu den Silberbergen reichende Fläche anschließt, welcher der Volksmund 'Staubebene' nennt. Meint Ihr, dieses Kosewort rührt von einer übertriebenen Begrünung her? Durch den Zenacher Dschungel nun führt ein Flußlauf bis zum 'Stillen See' gespeist von zwei unabhängigen Strömen - diese starke Ströumg nutzten wir, um eine künstliche Wasserstraße anzulegen: über unglaubliche zehn Meilen lang. Ihr seht, wir hatten anderes zu tun, als 'Steine' in den Dschungel zu legen!

R.S.: Aber die Augenzeugin...

H.E.: Die Ärmste. Ein tragisches Schicksal. Sie wurde völlig geistig verwirrt in den südlichen Schwefelsümpfen gefunden, ein salbaderndes Wrack. Die Grenzposten weisen doch stets ausdrücklich darauf hin, daß man die Sümpfe und ihre alchemischen Dünste zu meiden hat! Nun, wir lasen sie in einem Ginsterhange auf, wo sie Kiesel in die Sträuchen warf, ein nahezu rührendes Bild. Und ständig flüsterte sie, von unverständigem Kirchen geplagt 'Steine in den Dschungel', 'Steine in den Dschungel'. Mein Beileid den Angehörigen. Wegen der ausdrücklichen Warnung der Grenzer scheidet selbstverständlich jede Art von geldwerter Entschädigung für die Familie aus.

R.S.: Ich bin erschüttert.

H.E.: Ich verstehe das durchaus.

R.S.: Eine letzte Frage, Ew. Hoheitliche Ehren.

H.E.: Ich bin froh, dies zu hören.

R.S.: Es liegt an Euch, sie zu beantworten...

H.E.: Wie erleichtert ich bin, daß es nicht an Euch liegt.

R.S.: Gerüchteweise spielt Ihr mit dem Gedanken, die Nachfolge von Enrisco da Vancha als Hátya von Yleha zu übernehmen, weswegen es auch verständlich ist, daß Ihr beim Kleinen Konvente gegen die Rückstufung zur Baronie stimmtet...

H.E.: (lächelt das erste Mal) Ich habe in den vergangenen Jahren des öfteren mit Yleha Umgang gepflegt. Was Wunder, dies ist mein nördlichster Nachbar. Ich darf mich also einer gewissen Sachkenntnis, diese Länderei betreffend, rühmen; ebenso glaube ich, daß mich die Leute dort als einen sprichwörtlich guten Nachbarn kennengelernt haben. Aufgrund der Nähe von Yleha und Zenach liegt es doch nahe, daß ich mich für diese Vasallatur interessiere, wie gesagt, lediglich interessiere. Der Organisationsaufwand der gemeinsamen Verwaltung wäre wesentlich geringer. Gegen die Rückstufung stimmte ich, wie bekannt, weil ich für die möglichen Verfehlungen (möglich, wohlverstanden, es liegt noch kein Urteil vor!) nicht den Status einer Provinz berührt sehen wollte, ganz abgesehen von den wirtschaftlichen und psychologischen Wirkungen eines solchen Aktes. Es gibt auch kein rechtliches Argument für diese Neubewertung Ylehas, und ebenfalls keinen Präzedenzfall. Wie ich zu sagen pflege: Fiat justitia, et pereat mundus!

R.S.: Das Recht muß seinen Gang nehmen...

H.E.: ...und sollte die Welt darüber zugrunde gehen!

R.S.: Ein ausnehmend schönes Schlußwort. Wir danken Ew. Hoheitlichen Ehren für das Gespräch.

(TPG)

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